Unsere Schwesternschaft in ihren Ordnungen

Regeln für das Hineinwachsen (als Postulantin und Probeschwester), die Einsegnung, das schwesterliche Miteinander, die Leitung und Begleitung und unser Leben in und mit der Kirche.

Der Boden, von dem diese Regelung geschieht, ist in folgenden Sätzen ausgedrückt:

„Christus ist unser Friede!
Wir wissen uns von Gott berufen.
Gemeinsam wollen wir im Gebet leben.
Gemeinsam wollen wir dem Frieden Christi Raum geben in uns und in der Welt.
Wir wollen dem Frieden Christi durch unser Leben als einzelne Schwester Raum geben, jede an ihrem Ort.
Wir wollen dem Frieden Christi als Schwesternschaft Raum geben durch unsere Gemeinschaft.“


„Zeige ihnen und uns den Weg, den sie gehen sollen". Wir las­sen damit den Postulantinnen alle Freiheit. Es geht darum, dass alle gemeinsam, Schwestern und Postulantinnen, darauf hören, was Gott von ihnen will. Meint die Postulantin nach einer Zeit des Kennenlernens, dass sie in die Schwesternschaft und ihren Auftrag hineinwachsen wird, bittet sie um Aufnahme als Pro­beschwester. (7,2)

Die Probeschwester hat eingewilligt, sich bereiten zu lassen, mit uns Gottes Ruf und Gabe anzunehmen. Damit ist der Sinn der Probe­zeit beschrieben. Das alles braucht mehrere Jahre, in denen die Probeschwester etwas an sich geschehen lässt und die Schwestern des Konvents sie begleiten, bis sie über die Einsegnung entscheiden. (7,3)

Die Einsegnung bedeutet, dass eine neue Schwester unter dem Segen Gottes vom Konvent als Glied der Schwesternschaft ange­nommen, „als Schwester erkannt” wird. Wir bekennen mit der Einsegnung, dass wir uns von nun an für unser Leben in dieser Gemeinschaft gebunden wis­sen. (7,4)

Wir kommen zusammen zu Konventen, um uns im Austausch und Gespräch klarzuwerden über einzelne Aspekte unserer Beru­fung und unseres Weges und um – in geschlossenen Konventen – weiterreichende Entscheidungen gemeinsam zu treffen. (7,5)

Die consors, die begleitende Schwester, repräsentiert die Ge­meinschaft gegenüber der ihr anvertrauten Schwester, der soror. In dieser besonderen Beziehung wird für jede von uns die Gemein­schaft konkret. Die consors erteilt keine Weisungen, sondern sie ist ein in Liebe hörendes und prü­fendes Gegenüber. (7,6)

Die Leitende Schwester trägt die Verantwortung dafür, dass die große Mannigfaltigkeit in unserer Gemeinschaft zu einer Einheit zu­sammengefügt wird und bleibt, damit Christus ganz in der Mitte steht und Sein Friede und Sein Gehorsam in und unter uns und in der Welt allen Raum gewinnen. Sie trägt die Verantwortung für die „Schau” des Weges, den Gott die Schwesternschaft als ganze füh­ren will, und dafür, dass die Regel von allen immer tiefer aufgenommen und gelebt wird. Die Leitende Schwester ist auch verantwortlich für die Treffen und Retraiten, für die Verbindung untereinander durch Rundbriefe und sie vertritt die Schwesternschaft nach außen. (7,9)

Die Begleitende Pastorin ist für uns die Vertreterin der Kirche. Ihr Auftrag ist es als ein Gegenüber unter uns zu leben. Als Vertreterin der Kirche übernimmt sie die Einsegnung der Schwestern und hält die Feier der Profess. Sie ist in besonderer Weise das Gegenüber zur Leitenden Schwester. Die biblische Zurüstung der Gemeinschaft ist ihr we­sentlich mit anvertraut. Sie nimmt an allen Beratungen teil und hat im Konvent eine eigene Stimme als Begleitende Pastorin, die auch als eine solche gehört wird. Sie empfängt die Rechenschaftsberichte. Sie steht zu Gesprächen und Beichten zur Verfügung, besonders wenn wir unsere gemeinsamen Retraiten haben oder zur jährlichen Be­gegnung zusammen sind. (7,11)

Unsere Schwesternschaft ist nichts für sich allein, sie lebt in und mit der Kirche. Das wird deutlich an unserem gemeinsamen gottesdienstlichen Leben, in dem die Eucharistie in der Mitte steht, an der Präsenz der Begleitenden Pastorin und auch daran, dass jede Schwester, die nicht in der Kommunität lebt, sich am Leben einer Gemeinde beteiligt. Eine Gemeinschaft wie unsere steht aber auch in einem gewissen Gegenüber zur Kirche. Das wird deutlich etwa in der kommunitären Lebensform, die auch ein eigenständiges gottesdienstliches Leben einschließt. Das wird ebenso deutlich in un­serer Offenheit für die Oekumene überhaupt und in unseren zahl­reichen engen Beziehungen zu anderen Gemeinschaften, Kom­munitäten und Orden. Wir sehen hier den besonderen Auftrag für uns, vom Gebet und vom Frieden Christi her die Versöhnung und das Einssein in Ihm zu leben, gebunden an unsere Kirche und doch ganz frei für das, was sich auftut. (7,12)

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